Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen von dem Kultur- und Kreativzentrum GLOBUS e.V. – nachfolgend: „Verein“ – auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
  2. Soweit in den Regelungen unserer AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten ebenso für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
  3. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (E-Mail). Anmeldungen können auch fernmündlich erfolgen. Erklärungen des Vereines genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

II. Vertragsschluss

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unter Vorbehalt.
  2. Fernmündliche und mündliche Anmeldungen sind verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen schriftlich angenommen werden.
  3. Das Vertragsverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab Kursbeginn. Danach verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils 6 Monate, wenn es nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird. Bei der Anrechnung von der Vertragslaufzeit wird der Monat von der Betriebsferien nicht berücksichtigt.

III. Vertragspartnerin und Teilnehmerin 

  1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem Verein als Veranstalter und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet.
  2. Der Verein darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

 IV. Entgelt

  1. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Vereines. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Kursentgelts sowie sonstiger Entgelte.
  2. Bei der Anmeldung kann der Erziehungsberechtigter / die Erziehungsberechtigte zwischen zwei Veranstaltungsentgelten auswählen:
  • Veranstaltungsentgelt mit einer fördernden Mitgliedschaft ergibt sich aus der Kursgebühr (monatlich) + Mitgliedsbeitrag (jährlich).
  • Veranstaltungsentgelt ohne Mitgliedschaft ergibt sich aus der Kursgebühr (monatlich).
  1. Kursentgelte sind am 03. des jeweiligen Monats, spätestens aber eine Woche nach Kursbeginn fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht. Das Kursentgelt wird per Bankeinzug bezahlt. Die Abbuchung des Kursentgelts von Ihrem Konto erfolgt zum Dritten des Monats oder – wenn der jeweilige Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt – zum nächsten darauf folgenden Bankarbeitstag.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 03.01. jährlich abgebucht. Tritt der/die Erziehungsberechtigte/r während des Jahres ein, ist der anteilige Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu entrichten. Das Beitragsjahr ist vom 01.01. – 31.12. Beiträge können nach Anfrage ermäßigt werden. Sollte ein Ermäßigungsgrund vorliegen, so ist nur der ermäßigte Beitrag zu überweisen und jährlich ein Nachweis einzureichen.
  3. Ein Probeunterricht ist nach vorheriger Absprache möglich.

V. Durchführung der Kurse

  1. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet der Kurs nicht statt.
  2. Wenn die Zahl der anwesenden Teilnehmerinnen während des Kurses auf weniger als 5 Personen sinkt, kann der betreffende Kurs vorzeitig beendet werden. Hierüber entscheidet die Vereinsleitung.
  3. Für Kurse mit denen besondere Teilnehmergruppen erreicht bzw. besondere Bildungsziele angesprochen werden sollen, kann die Vereinsleitung Sonderregelungen im Rahmen des Haushaltsplans genehmigen.

VI. Organisatorische Änderungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleiterin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleiterin angekündigt wurde.
  2. Der Verein kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von dem Verein nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, gilt die Ziffer VII Satz a, b und c).
  4. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von dem Verein nicht zu vertretenden Gründen für einen längeren Zeitraum pausiert werden (beispielsweise wegen Epidemien,  Pandemien,  Quarantäne, Naturkatastrophe, Unwetter, Gebäudeschaden- und Schließung), kann sie digital durchgeführt werden.  Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
  5. An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Niedersachsen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholen der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.
  6. Sonderregelungen. In den Sommerschulferien hat der Verein einen Monaten lang die Betriebsferien. In diesem Monat (Juli oder August) finden keine regulären Veranstaltungen statt. Das Kursentgelt wird für diesen einen Monat nicht erhoben. 

 VII. Rücktritt und Kündigung durch den Verein

  1. Wird die Mindestzahl der Teilnehmerinnen nach Ziffer V nicht erreicht, kann der Verein vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum Kursbeginn. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.
  2. Der Verein kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.
  3. Der Verein wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze a.) und b.) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 1 Werktag informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
  4. Wird das geschuldete Entgelt nicht nach Ablauf der in Ziffer IV Absatz b genannten Frist entrichtet, kann der Verein unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Stornogebühr von 10,00 €. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
  5. Der Verein kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten des Vereines,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Verstöße gegen die Hausordnung.
  • Statt einer Kündigung kann der Verein die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
  • Der Vergütungsanspruch des Vereines wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

VIII. Kündigung durch die Vertragspartnerin

  1. Eine Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Das Vorhandensein von Kündigungsgründen, die im Verantwortungsbereich der Vertragspartnerin (z. B. schwere Erkrankung oder Umzug in eine andere Stadt) liegen, ist durch Vorlage entsprechender Nachweise zu belegen.
  2. Die Höhe der Rückzahlung von bereits entrichteten Kursgebühren aufgrund einer rechtmäßigen Kündigung wird stets nach dem Verhältnis der bereits abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung berechnet.
  3. Kündigungen durch die Vertragspartnerin bedürfen der Schriftform (z. B. Brief, E-Mail).
  4. Die Kündigung ist zu richten an: Kultur- und Kreativzentrum Globus e.V. 17, 30655 Hannover.

 IX. Datenschutz

Der Verein unterliegt den Regelungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung der Veranstaltungen setzt der Verein Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Kursnummer, Kursbeginn,  Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank des Vereines übermittelt. Die Teilnehmerinnen stimmen der Verarbeitung ihrer Daten bei der Anmeldung zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

X. Haftung

  1. Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen den Verein sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Ausschluss gemäß Abs. a.) gilt ferner dann nicht, wenn der Verein schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin.

 XI. Schlussbestimmungen

  1. Das Recht, gegen Ansprüche des Vereines aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von dem Verein anerkannt worden ist
  2. Ansprüche gegen den Verein sind nicht abtretbar.
  3. Der Verein behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden der Vertragspartnerin vor Inkrafttreten per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugesendet. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern die Vertragspartnerin diesen nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe der Änderungen ausdrücklich hingewiesen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
  5. Diese AGB treten mit Wirkung zum 01.09.2021 in Kraft. Alle früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit.
 
 

GLOBUS Hannover braucht kreative Verstärkung!

Wir suchen immer wieder engagierte Kursleiterinnen und Kursleiter für verschiedene Kultur- und Bildungsangebote unserer Einrichtung.

Haben Sie Interesse als Kursleiterin bzw. Kursleiter an dem Kultur- und Kreativzentrum GLOBUS e.V. tätig zu werden und Ihre Fachkenntnisse an unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu vermitteln?

Wenn Sie in den Bereichen Fremdsprachen, Kultur und Gestalten über entsprechende Qualifizierungen verfügen, Lehrerfahrung haben, Ihr Wissen nach aktuellen pädagogischen Methoden vermitteln können und an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert sind, würden wir uns freuen, Sie kennen zu lernen.

Aktuell haben wir Bedarf an Kursleitungen in den Bereichen:

Kunst & Kultur

  • Sprachlehrer*innen für russische Sprache
  • Tanzlerer*innen
  • Kursleiter*innen für Malen und Basteln
  • Schachlehrer*innen

Bitte melden Sie sich gern unter Tel. 0173 – 9272389

oder per Mail: info@globus-hannover.de.

Das Kultur- und Kreativzentrum GLOBUS sucht zum 1.09.2021 eine*n Praktikant*in!

Der GLOBUS e. V. sucht eine/n Praktikanten/Praktikantin für Projektarbeit, Kurs- und Vereinsmanagement.

Aufgaben:

Projektmanagement

  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Familien (u.a. Seminare, Workshops, Kurse, Projektwettbewerbe),
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Aktivitäten des Vereines, insbesondere redaktionelle Betreuung der Internetauftritte und -Portale sowie Pflege der Datenbank,
  • Kontaktpflege zu Partnern und Förderern des Vereines sowie Gewinnung weiterer Kooperationspartner.

Redaktionelle Tätigkeit:

  • Die Recherche und das Redigieren der Veranstaltungstexte und deren Eingabe sowie die Recherche von News und weiteren, aktuellen Inhalten für die unterschiedlichen Rubriken unserer Webseite,
  • Darüber hinaus erhält der Praktikant die Gelegenheit, eigene Beiträge (wie Rezensionen oder Interviews) zu verfassen und auf unserer Webseite zu veröffentlichen.

Profil:

  • Russischkenntnisse von Vorteil, Interesse an der deutsch-russischen Zusammenarbeit, vorzugsweise an der Bildungs- und Kulturarbeit,
  • Erfahrung in bzw. Interesse an Projekt- und Veranstaltungsmanagement,
  • Beherrschung gängiger Office Programme Microsoft Windows, Erfahrung in der Nutzung von Social Media,
  • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit,
  • Leidenschaft, Kreativität und eine positive Lebenseinstellung.

Der GLOBUS e.V. bietet:

  • Ein kleines Team mit flachen Hierarchien und dem ernsthaften Interesse, dass es ein sinnvolles Praktikum wird. Wir denken, dass wir von unseren Praktikant*innen auch noch etwas lernen können.
  • Wir benötigen einerseits Entlastung bei den alltäglichen Arbeiten und dem Betreuen unserer Veranstaltungen, anderseits freuen wir uns auf neue Projekte und Ideen, die Sie bei uns verwirklichen können.
  • Bei uns sind realistische Einblicke in die verschiedenen Arbeitsbereiche als Kulturmanager*in im Bereich Kultur- und Projektmanagement garantiert.
  • Vergütung:
    Eine Aufwandsentschädigung ist vorgesehen. Die wöchentliche Arbeitszeit wird individuell vereinbart.

Vor Praktikumsantritt muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.

Bewerbungen:

Bei Interesse senden Sie gern per E-Mail Ihre Kurzbewerbung (mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und, falls vorhanden, Arbeitsproben) an Frau Goncharova, info@globus-hannover.de.

Hinweis zum Datenschutz:

Uns ist Datenschutz wichtig. Natürlich behandeln wir alle Bewerbungen strikt vertraulich. Wir werden daher sämtliche im Rahmen der Bewerbung von Ihnen erhaltenen Unterlagen bzw. geführte Korrespondenz, auch in elektronischer Form, spätestens vier Monate nach dem Abschluss dieses Bewerbungsverfahrens oder auf Ihren Wunsch hin löschen. Wir bitten davon abzusehen, postalische Bewerbungen zu übermitteln.

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